Geschäftsordnung der Bauerngruppe Alt-Brettheim 1504 e.V.
als Anlage zur Satzung

Stand 24. April 2018


§ 1 Allgemeine Grundsätze

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein willigt es ein, am Peter-und-Paul-Fest zwei Schichten zu arbeiten. Sollten diese Schichten nicht geleistet werden, steht es dem Verein frei, dem Mitglied je nicht geleistete Schicht einen Betrag von € 30,- in Rechnung zu stellen.

§ 2 Grundsätze zum Datenschutz

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet. Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Der Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Presse)willigt das Vereinsmitglied bei seinem Eintritt in den Verein ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
  2. Beitritt zum Verein
    Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
    • Vor- und Zuname
    • Geschlecht
    • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
    • Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
    • Geburtsdatum,
    • Eintrittsdatum
    Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
    Die personenbezogenen Daten werden in einem EDV-System gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
  3. Austritt aus dem Verein
    Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
  4. Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
    Der Vereinigung Alt-Brettheim e.V. als Veranstalter des Peter-und-Paul-Festes ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den Veranstalter zu melden. Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard der Vereinigung. Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:
    • Vor- und Nachname, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht
    • Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Vereines)
    • Qualifikationen (z.B. Waffenverantwortlicher)
    • Führende Waffe
    • Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
    • Mitwirkung im Vereins
    • Ehrenmitglieder
    Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung (Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt. Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den Veranstalter, dass die Daten ausschließlich für vereinigungsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins. Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
  5. Sonstige Übermittlung von Daten an die Vereinigung Alt-Brettheim e.V.
    Als Mitglied der Vereinigung Alt-Brettheim e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die Vereinigung übermitteln:
    • Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Vereinigung oder weiterer Organisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
    • Anmeldung zu Lehrgängen der Vereinigung oder weiterer Organisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
    • Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen der Vereinigung oder weiterer Organisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
    Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
  6. Pressearbeit
    Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Zeitschrift „Die Trommel“ über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt die Vereinigung Alt-Brettheim e.V. von dem Widerspruch des Mitglieds.
  7. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
    Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere bei der Durchführung des Peter-und-Paul-Festes wie z.B. Arbeitslisten oder Notfallpläne durch Aushang bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung durch Aushang. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung des Peter-und-Paul-Festes in der Vereinszeitschrift bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
    Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und Mitglieder ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
  8. Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
    Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg zur Verfügung.
    Die Beschwerde kann online unter:
    https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
    eingereicht werden.

 

Die vorstehende Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandssitzung am 24.04.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Vorherige Geschäftsordnungen werden damit ungültig.
Bretten, den 24.04.2018


Diese Geschäftsordnung wurde manuell übertragen. Eine rechtsgültige Version steht als PDF zur Verfügung.